Unsere Fahrlehrer unterrichten dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhälst du viele wertvolle Tipps und
Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen
erkennen und gezielt Probleme mit deinem Fahrlehrer beseitigen.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Du bist bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1?
Theoretische
Ausbildung:
Beim
Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach
A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Praktische
Ausbildung:
Bei der
Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse
A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz
der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen,
dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse
A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden
Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.
Für die Klassen C und CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn
/ 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden3)
- Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn
/ 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden3)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit ( 3Fahrstunden )
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit ( 3Fahrstunden )
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit ( 3
Fahrstunden )
Für die Klassen D und DE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
FE Klasse D:
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 < >bis 2 Jahre
45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden3)
> als 2 Jahre
33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bei Vorbesitz von Klasse C < >bis 2 Jahre
14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden3)
> als 2 Jahre
7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bei Vorbesitz von Klasse D1
- 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
FE Klasse DE:
- 4 Fahrstunden3 Grundausbildung
- 3 Fahrstunden3 Überland
- 1 Fahrstunde3 Autobahn
- 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit
Ausbildungsdiagrammkarten