Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhälst du viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges Lernen

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit deinem Fahrlehrer beseitigen. 

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

Du bist bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1?

 

Theoretische Ausbildung:

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

 

Praktische Ausbildung:

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

           3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

 

 

Für die Klassen C und CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

 

  • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden3)

 

  • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
    Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit ( 3Fahrstunden )
    Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit ( 3Fahrstunden )
    Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit ( 3 Fahrstunden )

 

 

Für die Klassen D und DE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

 

 

FE Klasse D:

 

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 < >bis 2 Jahre
    45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden3) > als 2 Jahre
    33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse C < >bis 2 Jahre
    14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden3) > als 2 Jahre
    7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse D1
    • 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)

 

FE Klasse DE:

 

  • 4 Fahrstunden3 Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden3 Überland
  • 1 Fahrstunde3 Autobahn
  • 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit

          

 

Ausbildungsdiagrammkarten

 

FE - Klasse B

FE - Klasse BE

  

 

 

 

FE - Klasse A

FE - Klasse C

 

 

FE - Klasse D

Info-Hotline:

0157 395 71 241

oder

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Theorieunterricht:

Mo.: 18.00

Mi. 18.00

Lkw Unterricht:

 

Dienstag

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Donnerstag

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Di.: 17.30

Do.: 17.30

Mo.: 17.30

 

Di.: 17.45

Do.: 17.45

Di.: 17.00

und

18.30

Mi.: 18.00

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Führerschein mit 17

 

Wir unterrichten dich, damit du den Führerschein bereits mit 17 Jahren erhältst.

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