Die reguläre Ausbildung für die Klassen B/BE/B96 kann ab 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Die theoretische Prüfung kann dann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17 Lebensjahr abgelegt werden.
Bei bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nur zum Fahren mit einer Begleitperson und nur in Deutschland und Österreich.
Begleitpersonen:
Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen: Muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Führerscheinklasse B mindestens seit 5 Jahren besitzen, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (gültig ab 1. Mai 2014) "In Flensburg", Alkohol-Promillegrenze max. 0,49 Promille, die Erziehungsberechtigten müssen den Begleitpersonen zustimmen.
Der Antrag für den Führerschein kann dann zum 18. Lebensjahr gestellt werden.
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