Informationen zu Bf 17

Die reguläre Ausbildung für die Klassen B/BE/B96 kann ab 16 1/2 Jahren begonnen werden.

 

Die theoretische Prüfung kann dann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17 Lebensjahr abgelegt werden.

 

Bei bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nur zum Fahren mit einer Begleitperson und nur in Deutschland und Österreich.

 

 

Begleitpersonen:

 

Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen: Muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Führerscheinklasse B mindestens seit 5 Jahren besitzen, nicht mehr als  1 Punkt im Fahreignungsregister (gültig ab 1. Mai 2014) "In Flensburg", Alkohol-Promillegrenze max. 0,49 Promille, die Erziehungsberechtigten müssen den Begleitpersonen zustimmen.

 

Der Antrag für den Führerschein kann dann zum 18. Lebensjahr gestellt werden.

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Theorieunterricht:

Mo.: 18.00

Mi. 18.00

Lkw Unterricht:

 

Dienstag

n.A

Donnerstag

18.00

Di.: 18.00

Mo.: 17.30

 

Do.: 17.45

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Führerschein mit 17

 

Wir unterrichten dich, damit du den Führerschein bereits mit 17 Jahren erhältst.

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